|
Die Finanzbehörden prüfen, gerade in Krisenzeiten, die Steuerbescheide gründlich.
Dabei geraten auch die Fahrtenbücher unter die Lupe der Fahnder. Handgeschriebene Fahrtenbücher werden zu einem sehr hohen Prozentsatz (über 70%) verworfen und sind also keine Alternative zu elektronischen Fahrtenbüchern.
Dies erkannte der Markt für innovative Produkte in den letzten Jahren und elektronische Fahrtenbuchhersteller vermehrten sich.
Doch Vorsicht!
Wie aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 4.2.2010 (5 K 5046/07 E, U) hervorgeht, rücken auch die elektronischen Fahrtenbücher ins Visier der Steuerprüfer.
Und das kann teuer werden. Es ist nämlich nicht egal für welches Produkt Sie sich entscheiden.
Leider gibt es auf dem Markt viele schwarze Schafe, die versuchen ihre Billigprodukte zu verschleudern. Sind diese aber wirklich günstig, wenn es wie im o.g. Urteil zu einer Ablehnung und saftigen Steuernachforderung kommt?
Das Fahrtenbuch eines anderen Herstellers wurde im Urteil mit der Begründung abgelehnt, dass das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß sei, da an dem bereits eingegebenen Datenbestand zu einem späteren Zeitpunkt noch Veränderungen vorgenommen werden könnten, ohne dass diese Änderungen in der Datei dokumentiert würden.
Das kann Ihnen mit TravelControl personal nicht passieren. Die TravelControl Software wird ständig gepflegt und fortlaufend an die sich rasch ändernden Anforderungen angepasst. Damit wird TravelControl immer auf dem rechtlich aktuellen Stand gehalten. Dies wird jährlich vom TÜV SÜD überprüft und zertifiziert (letztes Audit: 09.März 2010).
Das patentierte, rechtssichere TravelControl System ist bereits seit 13 Jahren erfolgreich am Markt. Die in dieser Zeit gewonnen und integrierten Erfahrungen ermöglichen ein einzigartiges, ausgereiftes, leicht zu bedienendes, in jedes Fahrzeug passendes, smartes und vor allem rechtssicheres Produkt.
Mit der aktuellen Version von TravelControl personal werden die Anforderungen der Finanzbehörden und des Finanzgerichtes Münster an ein elektronisches Fahrtenbuch vollständig erfüllt. Wir empfehlen immer die aktuelle Version der Software zu benutzen. Der Benutzer ist dadurch immer auf der rechtlich sicheren Seite und damit sicher vor bösen Überraschungen.
|