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Do 04.02.2010
Das Finanzgericht Münster definiert im Urteil (Az: 5 K 5046/07 E,U) die anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch genauer. Informationen zur rechtssicherheit hier
04.2009
Erste OFD - Oberfinanzdirektion bestätigt das TravelControl die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfüllt!
Mo 03.08.2009
Das Finanzamt Halle bestätigt in einer verbindlichen Aussage, daß das elektronische Fahrtenbuch TravelControl bei ordnungsgemäßer Führung anzuerkennen ist!
Do 30.07.2009
Erste OFD - Oberfinanzdirektion bescheinigt dem Fahrtenbuch TravelControl das es die Vorraussetzungen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches erfüllt!
Do 28.08.2008
TravelControl personal ist das erste TÜV-geprüfte elektronische Fahrtenbuch! So bescheinigt der TÜV-Süd die lückenlose Erfassung aller Fahrten, das Nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder dokumentiert werden, sowie das TravelControl personal vollständig und zeitnah zu führen ist. Damit erfüllt das Fahrtenbuch TravelControl alle Anforderungen des Finanzamtes!
Fr. 07.04.2006
Die Gesätzesänderung zur Dienstwagenbesteuerung ist nun rückwirkend zum 01.01.06 beschloßen! Der Bundesrat hat der Gesetzesänderung abschließend zugestimmt!!!
Quelle: Bundesrat
Fr. 17.03.2006
Die Bundesregierung schafft zahlreiche Möglichkeiten ab, Steuerabschreibungen missbräuchlich zu nutzen. Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetzentwurf des Kabinetts zugestimmt.
Quelle: Bundesregierung
Di. 20.12.2005
Bundeskabinett hat Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen beschlossen - Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung
Das Bundeskabinett hat am 20.12.2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen verabschiedet. Die geplante Neuregelung betrifft unter anderem die Besteuerung der privaten Dienstwagen-Nutzung bei Selbständigen. Diese sollen sich künftig für die Berechnung des privaten Nutzungsanteils nur noch dann auf die so genannte Ein-Prozent-Regelung gemäß § 6 Abs.1 Nr.4 S.2 EStG berufen können, wenn sie das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent für betriebliche Zwecke nutzen.
Unteranderem sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen vor:
Beschränkung der Anwendung der Ein-Prozent-Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens: Nach der so genannten Ein-Prozent-Regelung gemäß § 6 Abs.1 Nr.4 S.2 EStG kann die private Nutzung eines Dienstwagens für jeden Kalendermonat mit einem Prozent des inländischen Listenpreises angesetzt werden. Diese Vereinfachungsregelung soll künftig auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt werden. Die Neuregelung betrifft ausschließlich Selbständige. Diese sollen die Ein-Prozent-Regelung künftig nur noch anwenden können, wenn sie den Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent für betriebliche Zwecke nutzen. Beim so genannten "gewillkürten Betriebsvermögen" (betriebliche Nutzung mindestens 10 bis 50 Prozent) wird die geschätzte private Nutzung des Fahrzeugs angesetzt. Unternehmer müssen künftig den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeugs gegenüber dem Finanzamt nachweisen.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Fr. 17.02.2006
Wieder hat ein Finanzamt bestätigt das TravelControl die Anforderungen erfüllt!
Auszug aus dem Schreiben des Finanzamtes vom 17.02.2006:
“Laut vorliegender Herstellererklärung sind diese Voraussetzungen bei dem Fahrtenbuchsystem TravelControl gegeben. Bedenken hinsichtlich der Anerkennung als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch bestehen somit derzeit nicht.”
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